Mauerstraße 45-52

Allgemeines zum Gebäude

Das Gebäude wurde unter Einbeziehung des Prinz-Leopold-Palais um 1936 als Regierungsgebäude (Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda) nach Plänen von Karl Reichle errichtet. Im Krieg wurden große Teile des Gebäudes zerstört. 1949 erfolgte eine Erweiterung der Fassade im Bereich des zerstörten Prinzenpalais. Anfang der 80er Jahre wurde diese Fassade zum ehemaligen Wilhelmplatz, der in den letzten Jahren vollständig bebaut wurde, neu verkleidet und an den Eingängen Mauerstraße Zwischendecken eingezogen. Bis 1989 wurde das Gebäude vom Nationalrat der DDR, und ab März 1990 vom Ministerium für Medienpolitik genutzt. Heute ist es ein Teil des Umweltbundesamtes.

Als eines der wenigen erhaltenen nationalsozialistischen Regierungsgebäude steht es unter Denkmalschutz.

Das fünf geschossige Gebäude ist incl. Innenhof voll unterkellert. Es ist in konventionellem Mauerwerksbau mit Stahl-Steindecken errichtet. Die Fassade besteht aus Muschelkalkstein.

Geplante Baumaßnahmen / Grundlagen der Planung

  • Umbau der sanitären Anlagen in allen Geschossen
  • Einbau von Teeküchen und Kopierräumen
  • Einbau/Errichtung zweier notwendiger Treppenhäuser
  • Die Planung sollte zuerst nutzerneutral erfolgen. Das Erscheinungsbild der ursprünglich vorhandenen baulichen Situation unter Beachtung des Denkmalschutzes war zu erhalten und in die Neuplanung einzuarbeiten.

    Beschreibung der Ausführung

    Brandabschnitte

     

    Das gesamte Gebäude bildete aufgrund der fehlenden Feuerschutzabschlüsse einen einzigen Brandabschnitt und sollte im Rahmen von sicherheitsverbessernden Maßnahmen in mehrere Abschnitte unterteilt werden.

    Die Treppenhäuser wurden entsprechend der Brandschutzmaßnahme umgeplant

    Deshalb wird in Abstimmung mit Herrn Dr. Sesselmann eine Unterteilung in 4 Gebäudeabschnitte vorgenommen. Die vier Gebäudeabschnitte werden durch feuerbeständige Wände mit Brandwandcharakter und feuerhemmenden Türen T30 getrennt. Die eintretende Überschreitung der Abstände zwischen den Gebäudeabschnitten (Brandabschnitten) nach Bauordnung wird als Bestand angesehen und erhöht das Risiko nicht erheblich.Der lange Gebäudeabschnitt zur Treppe A wird zum einen durch die große Halle A unterteilt, zum anderen wird die Gefahr des Übergreifens eines Brandes über Eck durch das Umlegen der Toiletten aus dem Flur A-B an die Ecke des Flures A-D und der einhergehenden Reduzierung der Brandlasten an dieser Stelle minimiert. Die Ecke beim Steinsaal stellt keinen Gefahrenpunkt dar, da die große Leibungstiefe der Fenster des Steinsaals und des Foyers die sich geradlinig ausbreitende Wärmestrahlung nicht in die Räume dringen läßt.

    Über die Brandabschlüsse hinaus gibt es weitere rauchdichte Unterteilungen, zwischen den Hallen A, B, C, D und den Fluren sowie in den Fluren A-D, B-C und D selbst (ca. alle 30m).

     

    Treppenhäuser

     

    Alle Treppenhäuser erhalten rauchdichte, selbstschließende Türen (rdsT) bzw. im Keller und im 4. Obergeschoß feuerhemmende Türen (T 30) und einen Rauchabzug (RWA) in der Dachfläche, min. 5% von der Grundfläche, bedienbar im 4. Obergeschoß und im Erdgeschoß.

    Die Türen der Treppenhäuser B und C, welche wahrscheinlich den Originalzustand darstellen, werden vom Erdgeschoß bis zum vierten Obergeschoß ertüchtigt zu rauchdichten, selbstschließenden Türen (rdsT) mit feststehenden, rauchdichten, verglasten Seiten- und Oberlichtfeldern. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Türflügel durch Nachbauten ersetzt, die Seitenteile belassen. Im Keller und 4. Obergeschoß werden feuerhemmende Türen (T 30) eingebaut. Ähnlich verhält es sich bei Treppe A. Hier muß allerdings die Tür zum Flur A-B durch einen Nachbau in T 30 Qualität ersetzt werden, da sie zwei Gebäudeabschnitte trennt.

    Die Türen des Treppenhauses D, die später eingebaut wurden, werden durch neue ersetzt, da sie nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand den neuen Anforderungen anzupassen sind.

    Zwei neue Treppenhäuser E im Nord-Westflügel und F im Südflügel werden gemäß dem Brandschutzgutachten geschaffen, wobei anstelle der Toiletten das Treppenhaus E ganz am Ende des Westflügels angeordnet wird. Es erhält im Erdgeschoß einen direkten Ausgang ins Freie.

    Die Treppe F wird vom EG bis zum 2. OG. im Bereich des ehemaligen Versammlungsraumes (Erdgeschoß Südteil) errichtet und wird dann im 2. OG (auf Höhe des Steinsaales) verzogen zur Toleranzstraße hin und erschließt dort die weiteren Obergeschosse. Dadurch wird der Angriff der Feuerwehr von der Toleranzstraße her ermöglicht und der Grundriß im Erdgeschoß mit seiner typischen Vorhalle kann beibehalten werden. Die Rampe der ursprünglichen Durchfahrt, die sich immer noch unter dem ehemaligen Versammlungsraum befindet und sich in den Südhof fortsetzt, wird zumindest innerhalb des Gebäudes zusammen mit den übrigen Decken abgerissen, um die Treppe bis in den Keller führen zu können.

    Ein Ausgang ins Freie wird über den Windfang zur Toleranzstraße möglich. Durch den späteren Abriß der Werkstatt (nachträglich im Südhof eingebaut) wird im Zuge einer späteren Baumaßnahme ein direkter Ausgang vom Kellergeschoß in den Südhof geschaffen.

     

    Rettungswege

    Durch den Einbau der zusätzlichen Treppenhäuser werden Rettungswege in ausreichender Anzahl geschaffen. Im Bereich der Treppe A als erster Rettungsweg, werden die Flüchtenden im Erdgeschoß über Flur I, II und die Eingangshalle zum Ausgang Toleranzstraße gelenkt. Um diesen Fluchtweg zu sichern werden auch die Türen zum Flur I der Teeküche und des "Berliner Zimmers" durch T30-Türen ersetzt. Ein direkter Ausgang der Treppe/Halle A im Erdgeschoß in den Innenhof wird geschaffen. Dieser ist mit Rücksicht auf den Denkmalschutz und die Fassade genauso wie die anderen Ausgänge der Treppen B und C im Innenhof zu gestalten.

    Die Einbauten in das Treppenhaus A im 4. Obergeschoß, im Erdgeschoß und Kellergeschoß sind mit Rücksicht auf den Fluchtweg zu entfernen. Im Kellergeschoß bleiben die beiden Räume vor den ehemaligen Paternostern erhalten, müssen aber jeweils mit einer feuerhemmenden Tür (T 30) abgesichert werden, da die Schächte zum Teil noch bestehen. Diese bieten sich für den späteren Einbau von Aufzügen an. Der nachträglich eingebaute Übergang (Flur I, II) soll einschließlich der Zwischenpodeste (Treppe A) im Zuge späterer Baumaßnahmen, dem Abriß der Werkstatt, rückgebaut werden.

    Tiefgarage

    Die Tiefgarage (unterirdische Mittelgarage) stellt einen eigenen Brandabschnitt dar. Es werden zwei Notausgänge unter Abbruch einiger Wände geschaffen. Ein Ausgang führt über eine Treppe und einem eigenen Gang, abgeteilt von der Garage 3, in den Nordhof. Der andere Ausgang läßt sich über die Rampe, von der ein Fußgängerweg abgeteilt wird, in den Südhof realisieren, somit erübrigt sich die zweite Treppe.

    Die Rolltore müssen keinen besonderen Anforderungen brandschutztechnisch gerecht werden, da im Brandfalle über die Rampen bzw. Durchfahrten die thermische Belastung aus dem Gebäude abgezogen wird. Eine Entlüftungsanlage ist aus brandtechnischen Gründen ebenfalls nicht nötig.

     

    Umbau der sanitären Anlagen, Einbau von Barrierefreien WC-Anlagen, Teeküchen, Kopierräumen

    Das gesamte Kalt- und Warmwassernetz sowie das Schmutzwassernetz wird demontiert. Das neue Schmutzwassernetz wird aus SML-Rohr (Gußeisen), die Anschlußleitungen aus PVC hergestellt.

    Alle Naßraume, außer im KG, und Entwässerungen werden über Falleitungen direkt an die Schmutzwassergrundleitungen angeschlossen. Die Entwässerung im Kellergeschoß erfolgt über zwei Hebeanlagen. Alle neuen Kalt- und Warmwasserleitungen werden in Kupferrohr ausgeführt, die Sanitärobjekte werden erneuert. Die Anzahl und Einrichtungen der sanitären Anlagen sind den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien angepaßt.

    Behindertengerechte WC-Anlagen

    Die behindertengerechten WC-Anlagen befinden sich im 1. bis 3. Obergeschoß mit Ausstattung nach DIN, wie z.B. Haltegriffen, und entsprechenden Bewegungsflächen.

     

    Notwendige Treppenhäuser

    Im Nord-Westflügel wird mit Treppe E und im Südteil mit Treppe F der fehlende notwendige Rettungsweg mit direktem Ausgang ins Freie geschaffen.

    An Stelle der vorhandenen Sanitärräume wird der Treppenraum für Treppe E geschaffen, die neuen Sanitärräume werden neben dem Treppenraum angeordnet.

    Der Treppenlauf ist als neues Element als eigene bauliche Anlage frei in den Treppenraum gestellt, um ein öffnen der vorhandenen Fenster sicherzustellen. Um im 2. Obergeschoß einen direkten Zugang zu Treppe E zu erhalten, sind die drei Stufen des Flurs zur Westwand verlegt.

    Treppe F dient als 2. Rettungsweg für den Steinsaal und als 1. Rettungsweg für den Südwestflügel. Um die vorhandenen Pfeiler an der Eingangshalle Toleranzstraße nicht zu verändern, wird der Treppenlauf vom Keller bis zum 2. Obergeschoß auf der Südhof-Seite hochgeführt. Ab dem 2. Obergeschoß erweitert sich der Treppenraum bis zur Straßenfassade des Südwestflügels, um mit den Fenstern einen direkten Angriffsweg für die Feuerwehr zu schaffen.

     

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